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Auszug aus der Vereinssatzung § 2:
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Zwecke des Vereins sind insbesondere:
• Vertretung und Förderung des Tierschutzgedankens
• Aufklärung, Belehrung über Tierschutzprobleme
• Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit über das Wesen und Wohlergehen der Tiere
• Verhütung von Tierquälerei, Tiermisshandlung oder Tiermissbrauch
• Veranlassung der strafrechtlichen Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen

Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
• Errichtung und die Unterhaltung eines Tierheims
• Herausgabe und Verbreitung von Publikationen
• Aufklärung der Tierhalter und der Bevölkerung durch die Presse, durch Veranstaltungen und sonstige Maßnahmen.
• Errichtung und Betrieb einer Internetseite mit der URL http://www.tierheim-geesthacht.de.

Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich nicht allein auf den Schutz der Haustiere, sondern auf die gesamte, in Freiheit lebende Tierwelt in unserer Umwelt.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Falls jedoch die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit übersteigen, kann ein hauptamtlicher Geschäftsführer und das unbedingt notwendige Hilfspersonal eingestellt werden. Für diese Tätigkeit dürfen keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen gewährt werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.