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Spätestens seit 1990 das BGB um den § 90a ergänzt wurde haben Tiere ihr »gutes Recht« und sind dem Gesetz nach keine Sachen mehr. Im Jahr 1972 wurde erstmalig ein Gesetz zum Schutz der Tiere verabschiedet. Mit einigen Änderungen bildet das Tierschutzgesetz (TierSchG) immer noch die Grundlage für den Umgang mit Tieren. Als Tierschutzverein kümmern wir uns in erster Linie um die Überwachung und Einhaltung dieser Rechte für die Tiere. Weiterhin bedingt die Form unserer Organisation auch, dass wir uns mit dem Vereinsrecht befassen. Im Rahmen des Betriebs unseres Tierheims haben wir uns auch mit dem Rechtsverhältnis zu Dritten zu beschäftigen. In erster Linie ist dies die Annahme und Unterbringung von Tieren für Dritte, sowie die Aufklärung über allgemeine Rechtsirrtümer. |


