| Thema: Hundekot |
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Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit der Stadt Geesthacht informiert: Das allgemeine Ärgernis »Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen u. Plätzen« wird gegenüber dem Fachdienst Öffentliche Sicherheit durch Bürger immer wieder thematisiert. Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit möchte daher alle Hundehalter auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Beseitigungspflicht für Hundekot informieren. In Bezug auf Hundekot besteht die klare gesetzliche Verpflichtung für Hundehalter, die Hinterlassenschaften des eigenen Vierbeiners zu beseitigen. So besagt § 46 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG), dass derjenige, der eine öffentliche Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung und ohne schuldhafte Verzögerung zu beseitigen hat. Der Begriff öffentliche Straße beinhaltet hierbei Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege einschließlich der darin befindlichen Baumscheiben, begehbare Seitenstreifen, Trennstreifen sowie sonstige zwischen den anliegenden Grundstücken und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers. Diese Regelung aus dem Straßen- und Wegegesetz wurde entsprechend in die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Geesthacht übernommen. Wird durch den Hundehalter eine solche „Hinterlassenschaft“ des eigenen Hundes nicht eingesammelt und mitgenommen, stellt dieses Verhalten eine Ordnungswidrigkeit nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes bzw. der Straßenreinigungssatzung dar, welche mit einer Geldbuße bis zu 511 Euro geahndet werden kann. Durch den Außendienst des Fachdienst Öffentliche Sicherheit werden derzeit bereits verstärkte Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Erstverstöße werden mit einem Verwarnungsgeld von 30,00 €, im Wiederholungsfall mit einem Bußgeld bis zu 100,00 € geahndet. Um die Hundehalter bei dieser bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen, hat die Stadt Geesthacht bereits an einigen zentralen Punkten im Stadtgebiet so genannte „Dog-Stations“ aufgestellt, aus denen Hundehalter kostenlos Hundekottüten entnehmen können. Die Hundekottüten können nach der Benutzung in jeden aufgestellten städtischen Abfallbehälter im Stadtgebiet entsorgt werden. „Dog-Stations“ sind derzeit an folgenden Standpunkten in folgender Anzahl im Geesthachter Stadtgebiet aufgestellt:
• bei fehlenden Hundekottüten in den Stations, Herr Rosenberg, Tel.-Nr.: 8759-20 |


