Erbschaften

Liebe Tierfreunde,
das Thema Testament ist ein schwieriges Thema, weil die Beschäftigung mit dem »Letzten Willen« immer auch einen Abschied beinhaltet.

Und doch ist es ein sinnvolles, ein wichtiges Thema: Denn wir alle wissen, dass Tierschutz ohne seine großartigen Förderer zu Lebzeiten und darüber hinaus nicht möglich wäre. Jeder Fortschritt, der für Tiere erkämpft und erstritten wird, jedes Tier, dem in seiner Not geholfen wird, ist damit auch immer ein persönlicher Erfolg für Freunde des Tierschutzes.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Pukte rund um das Testament zusammengefaßt:

In USA oder England können Sie sich entscheiden, Hund, Katze oder Pferd als Ihren Erben zu bestimmen. In Deutschland wäre solch eine Verfügung im Testament unwirksam, weil nur natürliche oder juristische Personen (Vereine, Stiftungen etc.) erbberechtigt sind – jedoch keine Tiere.

Das Testament muss also die ausdrückliche Auflage enthalten, dass sich der Erbe (natürliche Person) oder ein Verein (juristische Person) um das Tier kümmern muss.

Beispiele für Formulierungen zur Absicherung von Tieren:
»Ich vererbe dem Tierschutzverein Musterstadt e.V. mit Sitz in Musterstadt mein Vermögen mit der Auflage, dass der Verein für meine Tiere bis zu ihrem natürlichen Tod gut sorgt. In Fall meines Todes sollen die Tiere unverzüglich abgeholt und privat bei Tierfreunden oder im vereinseigenen Tierheim Musterstadt untergebracht werden. Weiterhin setze ich folgende Vermächtnisse für Privatpersonen aus.«

Alternative: »Als Erben setze ich (Name und Adresse einer Privatperson) ein.
Meine Tiere vermache ich dem Tierschutzverein Musterstadt e.V. in Musterstadt mit der Auflage, sie privat bei Tierfreunden oder im vereinseigenen Tierheim Musterstadt unterzubringen und sie bis zu ihrem natürlichen Tod gut zu versorgen. Der Verein erhält hierfür die Summe von Euro xxxxx.
«

Während ein Erbe mit dem Vermögen auch alle bestehenden Verpflichtungen (Schulden etc.) annimmt, liegt der Fall beim Vermächtnisnehmer anders. Ihn treffen keinerlei Verpflichtungen durch die Zuwendung. Im Gegenteil: Er hat gegenüber dem Erben den gesetzlichen Anspruch auf das ihm zugedachte Vermächtnis. Derartige Vermögensvorteile können Sparguthaben, Schmuck, Möbel, Immobilien, Wertgegenstände oder auch die Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung sein. Wichtig ist die genaue Bezeichnung (welches Sparbuch, Nummer der Lebensversicherung, Bezeichnung des Aktiendepots usw.)

Sie können bestimmen, welche Projekte Sie durch Ihren Nachlass fördern möchten bzw. Ihre Mittel verwendet werden sollen. Zum Beispiel: Förderung von Projekten, Jugendtierschutz, Tierarztkosten, Gnadenbrottiere, Kastrationsaktionen etc.

Ihr Vermögen käme ohne Steuerabzug den Tieren zugute. Denn der TierschutzGeesthacht ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und muss daher keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern zahlen.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen oder schon den festen Willen haben, den TierschutzGeesthacht mit einem Anteil in Ihrem Testament zu bedenken, so holen Sie sich bitte Rat bei einem Notar oder einer Rechtsberatung. Dort hilft man Ihnen auch gerne bei der Formulierung und beantwortet Ihnen auch weitere Fragen.